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Wie sehr darf die Politik Unternehmen in die Pflicht nehmen?

Ein deutsches Lieferkettengesetz kann für Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil werden. Denn Unternehmen brauchen eine klare Werteorientierung, wenn sie bestehen wollen, aber genauso Rechtsklarheit. 



Unternehmen unter Regulierungsdruck

Eine Welle von neuen Regularien setzen Unternehmen und den Kapitalmarkt zunehmend unter Druck. Nachhaltigkeitsaktivitäten, die bisher als nice-to-have von Unternehmen umgesetzt werden konnten, werden immer mehr zu einem must-have und unterliegen einer Berichtspflicht. Die neue EU-Taxonomie ist ein erster Vorstoß auf EU-Ebene, um Kapitalströme auf nachhaltige Aktivitäten zu lenken und adressiert dabei vor allem Umweltthemen. Das aktuell viel diskutierte Lieferkettengesetz ist ein nationaler Vorstoß, um Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer gesamten Lieferkette zur Rechenschaft zu ziehen. Bislang setze die Bundesregierung darauf, dass sich Unternehmen freiwillig entlang der Lieferkette an die Einhaltung der Menschenrechte und an Umweltstandards halten. Das Ergebnis von Befragungen der Bundesregierung unter deutschen Unternehmen zeige, dass deutlich weniger als 50 Prozent ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachkommen, teilten die federführendne Ministerien mit. Entwicklungsminister Gerd Müller und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wollen demnach Unternehmen noch in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Die Regierung will Unternehmen verpflichten, ihre Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen daraufhin zu überprüfen, ob sie sich potenziell oder tatsächlich nachteilig auf international anerkannte Menschenrechte auswirken. Als Risikofelder werden beispielsweise Zwangs- und Kinderarbeit, Diskriminierung, Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit, den Arbeitsschutz oder Landrechte und die Schädigung der Gesundheit und der Umwelt definiert. Unzumutbare Zusatzbelastungen für Unternehmen in der Corona-Krise? Tritt das Gesetz in Kraft, müssen Firmen Verfahren entwickeln, um die Risiken zu ermitteln. Sie sollen geeignete Maßnahmen ergreifen und ein Beschwerdeverfahren einführen, um ihre Geschäftsbeziehungen gesetzeskonform zu gestalten. Einmal im Jahr müssen sie öffentlich berichten, wie sie Menschenrechtsverletzungen verhindern. Nach den Eckpunkten kann die zuständige Bundesbehörde Bußgelder verhängen, wenn die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte nicht ausreichen und das Unternehmen sie auch nicht nachbessert. Bei Verdacht auf schwere Verstöße sind Einzelfallprüfungen geplant. Unternehmen, gegen die ein höheres Bußgeld verhängt wurden, sollen für eine gewisse Zeit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden Unternehmen brauchen Werteorientierung und Rechtsklarheit Entgegen lauter Kritik aus von einigen Wirtschaftsverbänden fordern mehr als 60 renommierte Unternehmen ein Lieferkettengesetz, darunter Tchibo, Rewe, Nestle, Alfred Ritter (Ritter Sport). Sie realisieren mit dieser Kommunikation bereits jetzt die Vorteile, die dieses Thema als Potenzial für eine glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation gerade bei B2C-Marken bietet. Vor allem komplexe Lieferketten benötigen klare Mindeststandards, dies schützt vor allem die Unternehmen, die sich bereits engagieren und durch ihr positives Engagement einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen fürchten, die sich den Regeln nicht unterwerfen. Einheitliche Standards für den europäischen Binnenmarkt wären zwar ideal. Ein früheres deutsches Gesetz bietet nationalen Unternehmen jedoch einen relevanten Wettbewerbsvorteil.

Die Umsetzung erfordert von Unternehmen neue Prozesse und Prioritäten, aber ist mit vertretbaren Aufwand zu realisieren und vermittelt als positiven Effekt ein Haltung von Marken und Unternehmen, die den zusätzlichen Aufwänden als positiver Imagegewinn entgegensteht.

Einige westeuropäische Länder wie Großbritannien und Frankreich haben ein ähnliches Gesetz bereits umgesetzt. Und anders als von den Kritikern befürchtet hat es dort keine Abwanderung von Unternehmen gegeben.


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